
Informationen
Kosten
Ab dem 01.04.2025 ist meine Praxis eine reine Privatpraxis.
Behandlungskosten werden in der Regel von allen privaten Krankenversicherungen entsprechend der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) komplett übernommen.
Ärztliche Leistungen werden in der Regel mit dem 2,3-fachen Satz in Rechnung gestellt. Sie können aber je nach Schwierigkeitsgrad und erforderlichem Aufwand auch bis zum 3,5-fachen Satz betragen. In diesem Fall wird die Begründung für den erhöhten Faktor jeweils detailliert in der Rechnung aufgeführt.
Selbstverständlich sind Sie mir auch als gesetzlich versicherter Patient herzlich willkommen. Leider erstatten die gesetzlichen Kassen die entstehenden Kosten der Behandlung nicht. Gerne können Sie sich jedoch als Selbstzahler entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte von mir behandeln lassen.
Bei unentschuldigtem Nichtwahrnehmen des Termins bzw. einer Terminabsage weniger als 24 Stunden zuvor, wird Ihnen 50% in Rechnung gestellt.
Für neue PatientInnen
Um Ihren ersten Termin optimal vorzubereiten, bitten wir Sie, unseren Anamnesebogen vorab auszufüllen. Dies hilft uns, Ihre gesundheitliche Situation besser einzuschätzen und das Gespräch gezielt auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen.
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Sie können das Dokument hier herunterladen, ausfüllen und uns vorab per E-Mail zusenden oder ausgefüllt zu Ihrem Termin mitbringen.
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